| Written by imageupload on 03.02.2010 to 09:47 Clock |
xD ja in der schweiz ist schon vieles erlaubt^^
allein das ganze geld die in die schweiz auf die konten der leute gehen xD
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| Written by Mitch on 01.02.2010 to 17:49 Clock |
An Rapidshare sollte man sich in Deutschland nicht orientieren, da die ihren Sitz (aus gutem Grund) in der Schweiz haben
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| Written by imageupload on 01.02.2010 to 16:38 Clock |
Jede Internetseite in Deutschland braucht ein vollstädniges Impressum. So schreibt es das Telemediengesetz vor.
Am besten nimmst du dir ein Beispiel an www.rapidshare.com
Schau dir das Impressum und die AGB´s an, dann weisst du was alles rein muss.
MfG
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| Written by Gast Julien on 01.02.2010 to 14:24 Clock |
Hallo,
ich wollte Fragen wie es bei dem File-Uploader in rechtlicher Sicht ist!
Braucht man eine AGB-Seite? Warum ist diese nicht schon drinne?
Was muss man auf die Seite schreiben?
Muss man gewisse Hinweiße wegen Illegalen Dateien bereitstellen?
Gru0 Julien
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